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§ II · M08 · 1 Tag (ca. 360 Min.) · Bloom 3–4

Immobilien & Projektfinanzierung

Bauträger, Bestandshalter und Projektentwickler professionell begleiten

Sparringspartner
Kompetenzstufe
Case Study Workshop
Format
v0.1
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Dieses Modul wird als Lernvideo aufbereitet.

Stand: v0.1 · Benedikt Zoller Coaching


Abschnitt

Modulinhalte

Theorie-Input 1: Kundentypologie der Immobilienfinanzierung

Drei Grundtypen – drei Risikolandschaften

Die Immobilienfinanzierung ist kein homogenes Segment. Berater, die jeden Kunden mit derselben Analysebrille betrachten, übersehen systematisch die entscheidenden Risikotreiber. Gondring (2022, S. 487 ff.) unterscheidet drei grundlegende Kundentypologien, die sich in Geschäftsmodell, Cashflow-Struktur und Risikocharakter fundamental unterscheiden.

Typ 1: Bestandshalter

Der Bestandshalter kauft Immobilien, hält sie dauerhaft im Eigentum und finanziert sich aus laufenden Mieteinnahmen. Typische Kunden: Wohnungsgesellschaften, Gewerbeimmobilieneigentümer, Ärztezentren-Betreiber, inhabergeführte Immobilienunternehmen.

  • Cashflow-Struktur: Stabile, planbare Mieteinnahmen – Finanzierungsrisiko hängt primär an Vermietungsstand und Mietzahlungsfähigkeit der Mieter
  • Typischer Finanzierungsbedarf: Ankaufsfinanzierung, Refinanzierung, Modernisierungskredite
  • Kernkennzahl: DSCR (Debt Service Coverage Ratio) – können die Mieteinnahmen den Kapitaldienst dauerhaft abdecken?
  • Hauptrisiko: Leerstandsrisiko, Mieterbonitätsrisiko, Instandhaltungsstau

Typ 2: Bauträger

Der Bauträger errichtet Immobilien (typisch: Eigentumswohnungen) zur sofortigen Veräußerung. Er kauft Grundstück, baut und verkauft – die fertige Immobilie verbleibt nicht im Bestand. Typische Kunden: mittelständische Bauunternehmen mit Projektentwicklungsarm, spezialisierte Bauträger-GmbHs.

  • Cashflow-Struktur: Kein laufender Miet-Cashflow – Rückfluss ausschließlich aus Verkaufserlösen nach Fertigstellung. Das Kapital ist bis zum Verkauf vollständig gebunden.
  • Typischer Finanzierungsbedarf: Kurzfristige Bauträgerfinanzierung (Laufzeit 18–36 Monate), strukturiert nach Baufortschritt
  • Kernkennzahl: LTV (Loan-to-Value) bezogen auf prognostizierte Verkaufserlöse; Vorverkaufsquote
  • Hauptrisiko: Fertigstellungsrisiko, Absatzrisiko, Kostenüberschreitungen

Typ 3: Projektentwickler

Der Projektentwickler entwickelt komplexere Projekte – Bürogebäude, Einzelhandelsflächen, gemischt genutzte Quartiere – oft für institutionelle Endinvestoren. Die Projektentwicklung ist kapitalintensiver, länger in der Laufzeit und erfordert tiefes Marktverständnis.

  • Cashflow-Struktur: Erst Entwicklungsphase (kein Cashflow), dann Veräußerung oder Übergang in Bestand
  • Typischer Finanzierungsbedarf: Projektentwicklungsfinanzierung oft 3–5 Jahre, ggf. Konsortialfinanzierungen mit DZ BANK
  • Kernkennzahl: Projektrendite (Entwicklergewinn / Gesamtinvestitionskosten), Vorvermietungsquote
  • Hauptrisiko: Langer Projekthorizont, Marktveränderungen, Genehmigungsrisiken, Zinsänderungsrisiken

Die Bedeutung der Typologisierung für den Berater

Ein Bestandshalter mit 92 % Vermietungsstand und langjährigen Mietern ist ein substanziell anderes Kreditrisiko als ein Bauträger, der sein erstes Projekt angeht. Wer diese Unterscheidung nicht sofort trifft, riskiert entweder Übervorsicht (und verliert den Bestandshalter an die Konkurrenz) oder Naivität (und unterschätzt das Bauträgerrisiko).

Schulte, Bone-Winkel & Focke (2016, S. 312) betonen, dass die Risikostruktur in der Projektentwicklung fundamental anders ist als in der Bestandsfinanzierung: Während Bestandshalter-Risiken überwiegend Marktrisiken sind (Miete, Leerstand), dominieren bei Bauträgern Ausführungsrisiken (Bau, Kosten, Zeit).


Theorie-Input 2: Beleihungswertermittlung nach BelWertV

Warum der Beleihungswert kein Marktwert ist

Im Kreditgeschäft ist der Beleihungswert (BW) die entscheidende Wertgröße – nicht der Marktwert. Der Beleihungswert ist nach § 16 PfandBG definiert als der Wert, der „die dauerhaften Merkmale des Grundstücks, die normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie die derzeitige und mögliche anderweitige Nutzung berücksichtigt" und dabei „spekulative Elemente" ausdrücklich ausschließt. Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) konkretisiert dieses Prinzip methodisch.

Der Beleihungswert liegt typischerweise 10–20 % unter dem Marktwert, weil er Marktüberhitzungen, spekulative Preissteigerungen und kurzfristige Marktverzerrungen herausfiltert. Das macht ihn zur stabilen Kreditgrundlage, auch wenn der Marktwert schwankt.

Die zwei Hauptmethoden (§§ 8–17 BelWertV)

Methode 1: Ertragswertverfahren (bei vermieteten Objekten)

Anwendung: Wohnimmobilien mit mehreren Einheiten, Gewerbeimmobilien, Bestandsobjekte mit Miethistorie.

Berechnung (vereinfacht):

  1. Rohertrag: Jahresmiete (nachhaltig erzielbar, kein vorübergehender Leerstand)
  2. Bewirtschaftungskosten: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfall (pauschal 20–25 % je nach Nutzungsart)
  3. Reinertrag = Rohertrag − Bewirtschaftungskosten
  4. Bodenwert: Nachhaltiger Bodenrichtwert × Fläche
  5. Gebäudeertragswert = Reinertrag − Bodenwertverzinsung (Liegenschaftszins × Bodenwert), kapitalisiert mit dem Liegenschaftszins über Restnutzungsdauer
  6. Ertragswert = Gebäudeertragswert + Bodenwert
  7. Beleihungswert: Sicherheitsabschlag auf den Ertragswert (§ 12 BelWertV, max. 10 % vom nachhaltigen Wert)

Methode 2: Sachwertverfahren (bei selbst genutzten Objekten)

Anwendung: Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser (EFH/ZFH) – z.B. das Eigenheim des Handwerksmeisters, das zusätzlich als Sicherheit eingebracht wird. Häufig auch bei gemischt genutzten Bestandsgebäuden (EG Gewerbe/Laden, OG Wohneinheit), wo kein klarer Mietmarkt für eine Vergleichsmiete existiert. Ebenso bei betrieblich genutzten Spezialimmobilien (Backstuben, Werkstattgebäude) ohne funktionierenden Mietmarkt.

Berechnung (vereinfacht):

  1. Bodenwert: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche
  2. Bauwert: Herstellungskosten der Gebäude (Normalherstellungskosten nach NHK) × Korrekturfaktor − Alterswertminderung
  3. Sachwert = Bodenwert + Bauwert
  4. Marktanpassung: Sachwert × regionaler Marktanpassungsfaktor
  5. Beleihungswert: Sicherheitsabschlag analog Ertragswertverfahren

Praktische Einordnung: LTV-Grenzen

Aus dem Beleihungswert ergibt sich die Beleihungsgrenze (§ 14 PfandBG):

  • Wohnimmobilien: bis zu 60 % des Beleihungswerts als Pfandbriefdeckung (erstrangig)
  • Gewerbeimmobilien: bis zu 60 % des Beleihungswerts (erstrangig)

Praxisübliche LTV-Grenzen nach Nutzungsart (VR-Bank Hausbankstandard):

NutzungsartÜblicher LTV-Rahmen (Hausbankkredit)Hinweis
Wohnimmobilien (EFH/MFH, gute Lage)bis 80 % des BeleihungswertsStandardbereich; darüber Auflagen
Wohnimmobilien (ländliche Lage, Randlage)bis 70 %Eingeschränkte Liquidität des Marktes
Gewerbeimmobilien (Büro, Logistik)i.d.R. ≤ 65 %Strukturell konservativer; Leerstandsrisiko
Einzelhandel (Innenstadt)≤ 60–65 %E-Commerce-Druck auf Mieternachfrage
Einzelhandel (Randlage) / Spezialimmobilien≤ 50–55 %Eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit
Gastronomie, Spezialgebäude≤ 50 %Sehr eingeschränkte Verwertbarkeit

Praxishinweis: Die gesetzliche Grenze nach § 14 PfandBG (60 % für Pfandbriefdeckung) und die banküblichen Hausbankgrenzen sind nicht identisch. „Bis 80 % mit Aufschlägen" bei Gewerbeimmobilien ist regulatorisch möglich, aber in der täglichen VR-Bank-Praxis kein Standardfall. Bei Gewerbeimmobilien bildet 60–65 % des Beleihungswerts den realistischen Ausgangspunkt. Oberhalb dieser Grenze sind Verbundpartner (MünchenerHyp, DZ BANK) einzubinden.


Theorie-Input 3: Kennzahlen der Immobilien- und Projektfinanzierung

Die vier Schlüsselkennzahlen im Überblick

1. LTV – Loan-to-Value (Beleihungsauslauf)

Der LTV misst, wie hoch der Kredit im Verhältnis zum Immobilienwert ist. Die Bezugsgröße ist je nach Kundentypologie unterschiedlich – diese Unterscheidung ist in der Kreditpraxis zwingend anzugeben:

KundentypologieLTV-FormelBezugsgröße
BestandshalterKreditbetrag / Beleihungswert (BelWertV) × 100Beleihungswert (dauerhaft erzielbarer Wert)
BauträgerKreditbetrag / Gesamtprojektwert (GDV) × 100Prognostizierter Gesamtverkaufserlös (Gross Development Value)
LTV-Bereich (Bestandshalter)Einschätzung
< 60 % (Beleihungswert)Konservativ, pfandbrieffähig
60–80 % (Beleihungswert)Banküblicher Standardbereich
> 80 % (Beleihungswert)Erhöhtes Risiko, Auflagen erforderlich

Bei Bauträgerprojekten gilt als Richtwert: LTV ≤ 65–70 % des GDV (enger als bei Bestandshaltern, da GDV zum Zeitpunkt der Kreditvergabe erst prognostiziert ist; vgl. Gondring, 2022).

Verbundpartner-Übersicht Immobilienfinanzierung

VerbundpartnerEinsatzbereich
Schwäbisch Hall (SHB)Endfinanzierung der Käufer bei Bauträgerprojekten; energetische Sanierungsfinanzierung bei Bestandshaltern; Tilgungsaussetzungsmodell (Bausparvertrag) – meistgenutzter Verbundpartner im Alltag
MünchenerHypRefinanzierung großvolumiger Bestandshalter-Kredite; Prolongationspartner bei langen Laufzeiten; Konsortialfinanzierung Wohnimmobilien ab ca. 1,5 Mio. EUR
DZ BANKKonsortialfinanzierung gewerblicher Projektentwicklungen und Großprojekte (> 5 Mio. EUR); Strukturierungsberatung für komplexe Finanzierungen

2. DSCR – Debt Service Coverage Ratio (Kapitaldienst-Deckungsgrad)

DSCR = Netto-Mieteinnahmen (NOI) / Jährlicher Kapitaldienst (Zins + Tilgung)

Der DSCR misst, ob die laufenden Mieteinnahmen ausreichen, um Zins und Tilgung zu bedienen. Anwendung primär bei Bestandshaltern.

  • DSCR > 1,25: Solide – ausreichender Puffer für Mietausfälle und Kostensteigerungen
  • DSCR 1,10–1,25: Vertretbar – wenig Puffer, Nebenabsprachen empfehlenswert
  • DSCR < 1,10: Kritisch – Kapitaldienst kaum gedeckt, erhöhtes Ausfallrisiko

3. ICR – Interest Coverage Ratio (Zinsdeckungsgrad)

ICR = EBIT / Zinsaufwand

Einfachere Kennzahl, die nur den Zinsaufwand (nicht die Tilgung) betrachtet. Relevant bei tilgungsfreien Phasen oder Endfälligkeitsdarlehen (Bullet Loans). ICR > 2,0 gilt als komfortabel.

4. Nettoanfangsrendite (NAR)

NAR = Jahres-Nettomieteinnahmen (nach Betriebskosten) / Kaufpreis × 100

Die NAR misst den laufenden Ertrag einer Investition. Sie ist die immobilienwirtschaftliche Entsprechung der Unternehmensrendite und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte und Märkte. In deutschen Metropolen lagen die Wohnimmobilien-NARs 2023–2025 bei ca. 2,5–3,5 % (vdp, laufend). Für Süddeutschland differenziert:

LagetypTypische NAR Wohnimmobilien 2024/2025
Metropolen (München, Stuttgart)2,0–3,0 %
Bodenseeraum / Oberschwaben-Zentren (Ravensburg, Friedrichshafen)3,0–3,8 %
Ländliche Kleinstädte (Biberach, Leutkirch, Wangen)4,0–5,5 %
Abgelegene ländliche Lagen5,0–7,0 %

Hinweis: Diese Richtwerte sind Orientierungsgrößen. Für die Kreditanalyse immer aktuelle regionale Vergleichsmieten und vdp-Marktdaten zugrunde legen.

Spezifische Kennzahlen für die Bauträgerfinanzierung

Bei Bauträgern entfallen DSCR und NAR (kein laufender Miet-Cashflow). Stattdessen:

Entwicklergewinn / Projektmarge: Projektmarge = (Verkaufserlöse − Gesamtinvestitionskosten) / Gesamtinvestitionskosten × 100

Eine Projektmarge von mindestens 15–20 % gilt als solide Puffergröße, die auch bei Kostensteigerungen und Preisabschlägen noch eine positive Rendite sichert (Gondring, 2022, S. 512).

Vorverkaufsquote: Anteil der Wohneinheiten, die vor Baubeginn bereits notariell beurkundet verkauft sind. Eine Vorverkaufsquote von ≥ 30–50 % reduziert das Absatzrisiko erheblich und ist bei vielen Banken Voraussetzung für die Kreditauszahlung.

Eigenkapitalquote (am Gesamtprojekt): EK-Quote = Eigenkapital / Gesamtinvestitionskosten × 100

Marktstandard: EK-Quote von mindestens 20–30 % bei Bauträgerfinanzierungen. Darunter steigt das Risiko des Fremdkapitalgebers überproportional.


Theorie-Input 4: Risikofelder der Bauträgerfinanzierung

Bauträgerfinanzierungen gehören zu den risikoreichsten Produkten im Firmenkundengeschäft – nicht wegen der Größe der Beträge, sondern wegen der Spezifität der Risiken. Schulte, Bone-Winkel & Focke (2016, S. 367 ff.) systematisieren diese in vier Hauptkategorien:

Risikofeld 1: Fertigstellungsrisiko

Das Risiko, dass das Projekt nicht fertiggestellt wird – durch Insolvenz des Bauunternehmers, technische Probleme, Behördenauflagen oder Finanzierungslücken. Besonders kritisch bei Erstentwicklern ohne nachgewiesene Projekterfahrung.

Risikominderung: Bürgschaften (Fertigstellungsbürgschaft des Bauunternehmers), bankseitige Baufortschrittskontrolle (Auszahlung tranchenweise nach Baufortschritt), Erfahrungsnachweis des Bauträgers (Reference Projects).

Risikofeld 2: Absatzrisiko

Das Risiko, dass die fertiggestellten Einheiten nicht zum prognostizierten Preis oder nicht rechtzeitig verkauft werden. Besonders relevant bei schwacher Konjunktur, steigenden Zinsen oder bei atypischen Objekten (große Wohnungen, Speziallagen).

Risikominderung: Vorverkaufsquote als Auszahlungsbedingung, konservative Wertansätze (Vergleichspreise statt Optimistik), Vermarktungskonzept des Bauträgers prüfen.

Risikofeld 3: Kostenüberschreitungsrisiko

Baukosten steigen in Deutschland chronisch. Seit 2020 haben Material- und Lohnkostenerhöhungen zu Überschreitungen von 15–30 % gegenüber ursprünglichen Kostenschätzungen geführt. Der Kreditgeber trägt das Risiko, wenn das Eigenkapital aufgebraucht ist und der Bauträger keine Nachschusspflicht mehr erfüllen kann.

Risikominderung: Festpreisverträge mit dem Generalunternehmer, EK-Puffer (mindestens 20–25 % EK-Quote), Kostenschätzung durch unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen.

Praxishinweis GU-Vertrag: Ein Festpreisvertrag ist nur so gut wie seine Nachtragsregelung. In der Praxis – besonders bei kleineren Bauträgern – sind echte GU-Festpreisverträge die Ausnahme; häufiger sind Einzelgewerkvergaben mit Einheitspreisen und erheblichem Nachtragsrisiko. Berater sollten nicht einfach „GU-Festpreisvertrag lt. Angabe Bauträger" als gegeben hinnehmen, sondern den Vertrag auf folgende Punkte prüfen lassen: (1) Sind alle Gewerke im Preis enthalten? (2) Gibt es eine Nachtragsklausel, und was löst sie aus? (3) Gibt es Vertragsstrafen bei Bauverzug? Ein Festpreisvertrag ohne klare Nachtragsregelung ist kein echter Festpreisvertrag.

Risikofeld 4a: Sicherheitenstruktur und Grundschuld-Freigabe bei Bauträgerfinanzierungen

Ein in der Praxis häufig unterschätztes operatives Thema: Die Grundschuld-Strukturierung und die Freigaberegelung bei Teilverkäufen.

Grundprinzip: Die Bank lässt sich zur Absicherung des Bauträgerkredits eine Grundschuld auf das Gesamtgrundstück (inkl. aller zu errichtenden Einheiten) eingetragen – in der Regel erstrangig. Sobald einzelne Wohneinheiten verkauft und notariell übertragen werden, müssen diese aus der Grundschuld herausgelöst werden (Grundschuld-Freigabe pro Einheit).

Freigaberegelung – typische Bankpraxis:

ThemaPraxisstandard
Rang der GrundschuldErstrangig; nachrangige Teile für Verbundpartner (MünchenerHyp) möglich
Freigabebetrag pro EinheitTypisch: 100–110 % des anteiligen Kreditbetrags dieser Einheit
FreigabezeitpunktErst nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch den Erwerber
NotarKoordiniert Eigentumsübertragung und Grundschuld-Freigabe; Bank und Notar stimmen Freigabevollmacht vorab ab
Refinanzierer (MünchenerHyp / DZ BANK)Wenn nachrangige Tranchen refinanziert werden: eigene Freigaberegelungen abstimmen

Praxishinweis für den Berater: Die Freigaberegelung muss vor Kreditvergabe im Term Sheet geregelt sein – nicht nachträglich. Häufiger Fehler: Bauträger geht davon aus, dass die Bank die Grundschuld für jede verkaufte Einheit „automatisch" freigibt. Das ist nicht der Fall. Der genaue Freigabebetrag, der Zeitpunkt und die Abwicklung über den Notar sind Bestandteil des Kreditvertrags.

Risikofeld 4: Zinsänderungs- und Laufzeitrisiko

Bauträgerfinanzierungen sind kurzfristig (18–36 Monate). Steigen die Zinsen während der Bauphase, erhöhen sich die Finanzierungskosten – das schmälert die Projektmarge. Verzögerungen verlängern die Laufzeit und erhöhen die Zinsbelastung weiter.

Risikominderung: Zinssicherung (Zinsswap, Cap) für die Bauphase, realistische Zeitplanung mit Puffer, Klauseln bei Laufzeitverlängerung.


Praxiscase: Quartier Sonnenhalde – Bauträgerfinanzierung Ravensburg

Unternehmensporträt

Die Quartier Sonnenhalde GmbH & Co. KG, Ravensburg, ist ein junges Bauträgerunternehmen, gegründet 2021 von Dipl.-Ing. (FH) Markus Feller (42 J.) und seiner Partnerin Stefanie Feller (38 J., Immobilienkauffrau). Markus Feller hat 12 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter bei einem regionalen Bauunternehmen, bevor er sich selbständig gemacht hat.

Das Unternehmen hat ein abgeschlossenes Projekt vorzuweisen: 6 Eigentumswohnungen in Wangen im Allgäu, 2023 fertiggestellt und vollständig verkauft. Das neue Projekt ist das bisher größte Vorhaben des Unternehmens.

Das Projekt "Sonnenhalde":

  • Lage: Ravensburg-Südstadt, aufgewertetes Quartier, gute ÖPNV-Anbindung
  • Nutzung: 16 Eigentumswohnungen (60–110 m², 2–4 Zimmer)
  • Baugenehmigung: seit März 2026 rechtskräftig
  • Baubeginn: geplant Oktober 2026, Fertigstellung: Dezember 2027
  • Vertrieb: eigenes Vertriebsbüro + regionaler Maklerpartner
  • Vorverkäufe zum Zeitpunkt der Kreditanfrage: 4 von 16 Einheiten notariell beurkundet (25 %)

Projektfinanzierung – Eckdaten

PositionBetrag
Grundstück (bereits bezahlt, EK)1.200.000 EUR
Baukosten (GU-Festpreisvertrag)3.500.000 EUR
Architektur, Genehmigungen, Gutachten280.000 EUR
Vertrieb & Marketing180.000 EUR
Zinsen (Bauphase, kalkuliert)180.000 EUR
Gesamtinvestitionskosten5.340.000 EUR
davon Eigenkapital (Grundstück + Barmittel)1.340.000 EUR (25,1 %)
davon Kreditbedarf (Anfrage VR-Bank)4.000.000 EUR

Prognostizierte Verkaufserlöse:

KategorieEinheitenø Preis/m²ø Größeø Erlös/WEGesamterlös
2-Zi.-Wohnungen64.800 EUR65 m²312.000 EUR1.872.000 EUR
3-Zi.-Wohnungen74.600 EUR88 m²404.800 EUR2.833.600 EUR
4-Zi.-Wohnungen34.500 EUR108 m²486.000 EUR1.458.000 EUR
Gesamt166.163.600 EUR

Aufgaben (Gruppenarbeit, je Gruppe ca. 60 Min.)

Aufgabe 1 – Kundentypologie und Risikoprofil (LZ-1): Ordnen Sie die Quartier Sonnenhalde GmbH & Co. KG einem der drei Kundentypologien zu. Begründen Sie Ihre Einordnung und leiten Sie aus dem Geschäftsmodell die drei wesentlichsten Risiken für die VR-Bank ab. Priorisieren Sie diese Risiken und begründen Sie Ihre Priorisierung.

Aufgabe 2 – Kennzahlenanalyse (LZ-2/LZ-3): Berechnen Sie folgende Kennzahlen auf Basis der Projektdaten:

a) Projektmarge = (Gesamtverkaufserlöse − Gesamtinvestitionskosten) / Gesamtinvestitionskosten × 100

b) LTV = Kreditbetrag / Gesamtverkaufserlöse × 100 (bezogen auf Marktwert fertig)

c) Vorverkaufsquote in % (wertmäßig, bezogen auf Gesamterlöse)

Bewerten Sie die berechneten Kennzahlen: Sind sie im marktüblichen Rahmen? Wo sehen Sie Warnsignale?

Aufgabe 3 – Risikoanalyse und Kreditstruktur (LZ-4/LZ-5): Sie sollen eine Empfehlung für die Kreditkommission vorbereiten. a) Welche Risikofelder aus TI-4 sind für dieses konkrete Projekt am stärksten ausgeprägt? Begründen Sie. b) Welche 3 Kreditauflagen (Covenants) würden Sie in den Kreditvertrag aufnehmen? c) Sollte ein Verbundpartner (MünchenerHyp, DZ BANK) eingebunden werden? Warum, warum nicht?

Musterlösung (Trainer-Version)

Zu Aufgabe 2:

  • Projektmarge: (6.163.600 − 5.340.000) / 5.340.000 × 100 = 15,4 % → unteres Ende des soliden Bereichs (15–20 %), akzeptabel aber ohne großen Puffer
  • LTV: 4.000.000 / 6.163.600 × 100 = 64,9 % → im marktüblichen Rahmen (< 80 % Marktwert)
  • Vorverkaufsquote wertmäßig: 4 beurkundete WE – angenommen gleichmäßige Verteilung: ca. 4/16 × 6.163.600 = 1.540.900 / 6.163.600 = 25,0 % → unter der üblichen Mindestquote von 30–50 %; Warnsignal

Zu Aufgabe 3:

  • Stärkste Risikofelder: (1) Absatzrisiko (25 % Vorverkauf reicht nicht; Erstentwickler mit nur einem Referenzprojekt), (2) Fertigstellungsrisiko (Erstprojekt dieser Größenordnung für Feller), (3) Kostenüberschreitungsrisiko (GU-Festpreisvertrag schützt, aber Nebengewerke variabel)
  • Empfohlene Covenants: (1) Meilensteinbasierte Vorverkaufsquote: 30 % (wertmäßig) bis Baubeginn/Start der Baukredite (Phase 2), 50 % bis Rohbaufertigstellung, 80 % bis Innenausbaubeginn – deutlich realistischer als eine pauschale Bedingung vor erster Auszahlung (die bei Grundstückskauf noch nicht erreichbar ist); (2) Auszahlung tranchenweise nach beurkundetem Baufortschritt und Nachweis Vorverkauf je Meilenstein; (3) Fertigstellungsbürgschaft des GU mindestens 10 % der Bausumme; (4) Grundschuld-Freigaberegelung pro Einheit im Kreditvertrag fixiert
  • Verbundpartner: Schwäbisch Hall sofort prüfen – können SHB-Endfinanzierungen für die 16 Käufer über die Volksbank vermittelt werden? Das bindet die Endkunden an die Bank und schafft Refinanzierungsmöglichkeiten für die Käufer; MünchenerHyp prüfen wenn Hausbank-Kreditlinie ausgeschöpft oder Laufzeit > 36 Monate; DZ BANK als Konsortialpartner bei Projektvolumen > 5 Mio. EUR

Reflexionsfragen

  1. Mini-Case Bestandshalter (Anwenden, Bloom 3):

    Familie Huber besitzt ein Wohnhaus mit 12 Mieteinheiten in Biberach an der Riß (Baujahr 1978, Vollsanierung 2008). Kaltmiete gesamt: 84.000 EUR p.a. Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Leerstandsrisiko 10 %): 21.000 EUR p.a. Bestehender Bankkredit: 580.000 EUR Restschuld, Zins 3,8 %, 15 Jahre Laufzeit (Annuität: 50.400 EUR/Jahr). Kaufpreis beim Erwerb 2015: 780.000 EUR; aktueller Verkehrswert laut Gutachten: 920.000 EUR; Beleihungswert (BelWertV, Ertragswertmethode): 760.000 EUR.

    Die Familie fragt nach einer Aufstockung des Kredits um 200.000 EUR für Dachgeschossausbau (2 neue Einheiten, geplante Zusatzmiete 18.000 EUR p.a.).

    Berechnen Sie: (a) aktueller DSCR vor Aufstockung, (b) DSCR nach Aufstockung (200.000 EUR zusätzlich @ 5,0 %, 15 J., Annuität ca. 19.000 EUR/J.), (c) aktueller LTV. Bewerten Sie: Ist die Aufstockung kreditwürdig?

    Musterlösung:

    • NOI aktuell: 84.000 − 21.000 = 63.000 EUR
    • DSCR aktuell: 63.000 / 50.400 = 1,25 → knapp solide
    • Annuität neu gesamt: 50.400 + 19.000 = 69.400 EUR
    • NOI nach Ausbau (erst in 18 Monaten): 63.000 + 18.000 = 81.000 EUR; in Übergangszeit: 63.000
    • DSCR übergangsweise: 63.000 / 69.400 = 0,91 → kritisch; nach Vollvermietung: 81.000 / 69.400 = 1,17 → vertretbar, aber knapp
    • LTV: 580.000 / 760.000 = 76,3 %; nach Aufstockung: 780.000 / 760.000 = 102,6 % → über Beleihungswert!
    • Fazit: Aufstockung auf Basis heutiger BelWertV problematisch. Optionen: Neugutachten nach Ausbau, Tilgungsaussetzung Bauphase, Schwäbisch Hall für Refinanzierung prüfen.
  2. Analysieren (Bloom 4): Vergleichen Sie den Risikocharakter eines Bauträgers (Typ 2) mit dem eines Bestandshalters (Typ 1): Welche Risiken lassen sich mit klassischen Sicherheiten (Grundschuld) absichern, welche nicht? Was bedeutet das für die Preisgestaltung des Kredits?

  3. Analysieren (Bloom 4): Im Praxiscase "Quartier Sonnenhalde" liegt die Projektmarge bei 15,4 % – knapp über dem Mindestbereich. Ein Kollege sagt: "Das reicht, der Festpreisvertrag schützt uns." Welche Szenarien könnten trotz Festpreisvertrag zu einer Unterschreitung der Marge führen? Wie würden Sie die Margenentwicklung über die Projektlaufzeit monitoren?



Abschnitt

Praxistransfer

Transferaufgabe (4 Wochen)

Auftrag: Analysieren Sie in den nächsten 4 Wochen einen Ihrer bestehenden Immobilienkunden anhand des in diesem Modul erlernten Rahmens.

Schritt 1 – Typologisierung: Welchem der drei Grundtypen (Bestandshalter / Bauträger / Projektentwickler) gehört Ihr Kunde an? Notieren Sie, welche Merkmale die Einordnung bestimmen.

Schritt 2 – Kennzahlenanalyse: Berechnen Sie – soweit aus vorhandenen Unterlagen möglich – mindestens zwei der vier Kennzahlen (LTV, DSCR, ICR, NAR). Vergleichen Sie mit den in diesem Modul genannten Richtwerten.

Schritt 3 – Risikoeinschätzung: Welche der vier Risikofelder (Fertigstellung, Absatz, Kosten, Zinsen/Laufzeit) sind für Ihren Kunden am stärksten ausgeprägt? Welche Maßnahmen zur Risikominderung sind bereits umgesetzt, welche fehlen noch?

Schritt 4 – Beratungsansatz: Formulieren Sie auf Basis Ihrer Analyse eine konkrete Gesprächsfrage oder einen Beratungsimpuls, den Sie beim nächsten Kundentermin einbringen möchten. Notieren Sie das Ergebnis des Gesprächs.

Dokumentation: Halten Sie Ihre Analyse (max. 1 Seite) fest und besprechen Sie sie im nächsten Teammeeting (5 Min. Kurzpräsentation).

agree-Dokumentation: LTV und DSCR im Kreditanalysebogen in agree hinterlegen (Wirtschaftliche Unterlagen / Kreditanalyse). Das Beleihungswertgutachten als Scan in der Sicherheitenverwaltung ablegen. Risikoklassifizierungsmerkmale (Kundentypologie, wesentliche Risikofelder) als Adressbemerkung Kreditrisiko ergänzen – so ist die Analyse auch für Kollegen und die Marktfolge nachvollziehbar.


Selbstcheck nach 4 Wochen

Bewerten Sie sich selbst auf einer Skala von 1 (trifft nicht zu) bis 5 (trifft voll zu):

Aussage12345Notiz
Ich kann Bestandshalter, Bauträger und Projektentwickler sofort unterscheiden und dem richtigen Risikorahmen zuordnen.
Ich verstehe, warum der Beleihungswert systematisch unter dem Marktwert liegt, und kann das einem Kunden erklären.
Ich kann LTV und DSCR aus gegebenen Daten berechnen und das Ergebnis kreditpraktisch einordnen.
Ich kenne die vier Hauptrisikofelder der Bauträgerfinanzierung und kann sie für ein konkretes Projekt priorisieren.
Ich habe die BelWertV als regulatorischen Rahmen verstanden und weiß, wann Ertragswert- und wann Sachwertverfahren anzuwenden ist.
Ich weiß, wann MünchenerHyp oder DZ BANK als Verbundpartner einzubinden sind.
Ich habe bei einem Bestandskunden mindestens zwei Immobilienkennzahlen berechnet und mit Richtwerten verglichen.
Ich habe einen Risikoaspekt einer Immobilienfinanzierung in einem Kundengespräch aktiv angesprochen.
Ich fühle mich sicher darin, eine einfache Kreditempfehlung für einen Bestandshalter zu formulieren.
Ich habe meine Analyse in agree/VR-NetWorld dokumentiert.

Auswertung:

  • Ø 4,0–5,0: Sparring-Niveau erreicht. Bereit für M09 (Branchenexperte) oder M21 (Kreditentscheidung).
  • Ø 3,0–3,9: Grundlagen sitzen, Anwendungssicherheit ausbaufähig. Praxiscase nochmals durchrechnen.
  • Ø < 3,0: Theorie-Inputs 2 und 3 (BelWertV, Kennzahlen) wiederholen. Rechenübungen mit einem Kollegen durchführen.

Empfohlene Vertiefungsliteratur

  • Gondring (2022): Immobilienwirtschaft, Kap. 15–18 (Finanzierung und Bewertung) – das deutschsprachige Standardwerk
  • BelWertV: Text der Verordnung inkl. Anlagen zu Liegenschaftszinssätzen – kostenlos unter bundesrecht.juris.de
  • vdp Immobilienpreisstatistik: Aktuelle Marktdaten für Preisniveaus in deutschen Regionen – kostenfrei unter pfandbrief.de
  • Schulte, Bone-Winkel & Focke (2016): Handbuch Immobilien-Investition, Kap. 10–12 (Projektentwicklung und Risikomanagement)


Abschnitt

Quellen

Didaktik & Kompetenzentwicklung

Anderson, L.W. & Krathwohl, D.R. (Hrsg.). (2001). A Taxonomy for Learning, Teaching, and Assessing: A Revision of Bloom's Taxonomy of Educational Objectives. Addison Wesley Longman.

Dreyfus, H.L. & Dreyfus, S.E. (1986). Mind over Machine: The Power of Human Intuition and Expertise in the Era of the Computer. Free Press.

Bankfachliche und immobilienwirtschaftliche Quellen

Gondring, H. (2022). Immobilienwirtschaft: Handbuch für Studium und Praxis (4. Aufl.). Vahlen.

Schulte, K.-W., Bone-Winkel, S. & Focke, C. (Hrsg.). (2016). Handbuch Immobilien-Investition (3. Aufl.). Immobilien Manager Verlag.

Regulatorische und amtliche Quellen

Beleihungswertermittlungsverordnung [BelWertV] i.d.F. vom 12. Mai 2006 (BGBl. I S. 1175), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 19. August 2008 (BGBl. I S. 1724).

Verband deutscher Pfandbriefbanken [vdp]. (laufend). Immobilienpreisstatistik und Marktdaten. Abgerufen von https://www.pfandbrief.de/site/de/vdp/immobilien/marktdaten.html


KERN-Phase abgeschlossen. Fehlende Sektionen für Folgesession: Sec 2 (Wissenschaftliche Einordnung), Sec 3 (Trainerhandbuch), Sec 6 (Evaluation).