M07
Branchenvertiefung Heilberufe
Arztpraxen, Apotheken und Heilberufe als Firmenkundensegment
Video in Produktion
Dieses Modul wird derzeit als Lernvideo aufbereitet und bald verfügbar sein.
Stand: v0.1 · Benedikt Zoller Coaching
Modulinhalte
4.1 Theorie-Input 1: Freie Berufe – rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Abgrenzung: Freier Beruf vs. Gewerbe
Die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen Freiem Beruf und Gewerbebetrieb ist für den Firmenkundenberater weit mehr als eine juristische Feinheit – sie bestimmt das gesamte wirtschaftliche Erscheinungsbild des Kunden.
Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit u.a. Einkünfte aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Steuerberater, Architekt, Ingenieur oder ähnlicher Berufe. Das entscheidende Merkmal: Diese Tätigkeit basiert auf persönlicher Berufsqualifikation und wird eigenverantwortlich und fachlich unabhängig ausgeübt (Bundesministerium der Finanzen [BMF], 2023 [Q-142]).
Die praktischen Konsequenzen für die Bankbeziehung:
| Merkmal | Freier Beruf | Gewerbebetrieb |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | nein | ja |
| Buchführungspflicht | nein (EÜR bis 600.000 EUR Umsatz möglich) | ab 800.000 EUR Umsatz |
| Jahresabschluss | EÜR (Anlage EÜR) | Bilanz + GuV |
| IHK-Mitgliedschaft | nein | ja (Pflichtmitglied) |
| Betriebsaufgabe | kein Veräußerungsgewinn bei Praxisübergabe (i.d.R.) | Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinn |
| Kammerzugehörigkeit | Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer etc. | keine Pflichtmitgliedschaft |
Quellen: § 18 EStG; § 4 Abs. 3 EStG; Gumpert & Kausch (2022 [Q-145])
EÜR vs. Bilanz: Was der Berater wissen muss
Die meisten niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erstellen keine handelsrechtliche Bilanz, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Dies hat weitreichende Folgen für die Kreditanalyse:
Zufluss-/Abflussprinzip statt Periodisierung: Einnahmen und Ausgaben werden im Jahr ihres Zahlungsflusses erfasst, nicht im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Ein Arzt, der im Dezember eine KV-Abrechnung für das dritte Quartal erhält, verbucht diese erst im Januar des Folgejahres. Die EÜR kann dadurch erhebliche Schwankungen ausweisen, die keine echte Ertragsschwäche signalisieren.
Keine Rückstellungen: In der EÜR werden keine Rückstellungen gebildet. Regressforderungen oder drohende Regresse durch Krankenkassen erscheinen daher nicht in der EÜR – ein wesentlicher Risikoaspekt, den der Berater im Gespräch aktiv erfragen muss.
Keine Abgrenzung von Anlagevermögen in der EÜR: Investitionen erscheinen als sofortiger Aufwand oder werden über AfA-Listen abgeschrieben; eine bilanzielle Kapitalstruktur fehlt.
Für die Schuldendienstfähigkeit gilt:
Schuldendienstfähigkeit (Jahresbasis):
Betriebseinnahmen (brutto) EUR ___________
./. Betriebsausgaben (ohne AfA) EUR ___________
./. Private Steuern (Einkommensteuer,
Kirchensteuer, Soli) EUR ___________
./. Privatentnahmen (Lebenshaltung) EUR ___________
= Freier Cashflow vor Kapitaldienst EUR ___________
Kapitaldienst (Zins + Tilgung) EUR ___________
DSCR = Freier Cashflow / Kapitaldienst ≥ 1,20 (Mindestanforderung)
Hinweis: Bei EÜR-Unterlagen ist die Aufaddierung der Privatsteuern und Entnahmen aus dem Steuerbescheid bzw. der Anlage EÜR erforderlich. Ohne Steuerbescheid ist die Analyse unvollständig (MaRisk BTO 1.2.1 [Q-016]).
Honorarstrukturen: KV, PKV und Apothekenmarge
Kassenärztliche Abrechnung (KV): Die Vergütung im GKV-System erfolgt über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und ist regional durch Krankenkassen-Kollektivverträge geregelt. Ärzte unterliegen einem Regelleistungsvolumen (RLV), das quartalsbezogen budgetiert ist (Kassenärztliche Bundesvereinigung [KBV], 2024 [Q-143]). Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) schränkt die Einnahmenseite strukturell ein und macht das GKV-Honorar wenig planbar.
Privatärztliche Abrechnung (GOÄ/GOZ): Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Stand: Novellierung 2024) und für Zahnärzte (GOZ 2012) ermöglicht multiplizierte Steigerungssätze (Regelsatz bis 2,3-fach, begründete Erhöhung bis 3,5-fach). Privatpatienten generieren deutlich höhere Deckungsbeiträge.
Apothekenspezifisch: Apotheken erzielen Erträge aus dem gesetzlichen Fixzuschlag (aktuell 8,35 EUR/Packung gemäß AMPreisV), dem prozentualen Zuschlag sowie der Notdienstpauschale. Das AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) beeinflusst über Preisverhandlungen die Erstattungsbeträge von Hochpreispräparaten und wirkt damit auf das Sortiment und die Absatzmenge der Apotheke (ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 2023 [Q-144]). Bei der Kreditanalyse von Apotheken ist das Warenlager (regelmäßig 30–60 Tagesdurchsatzwerte) als wesentlicher Aktivposten zu bewerten.
4.2 Theorie-Input 2: Praxisbewertung und Finanzierungsstruktur
Praxisübernahme vs. Praxisgründung
Die Übernahme einer bestehenden Praxis ist die häufigere und aus Bankperspektive komplexere Finanzierungssituation. Entscheidend ist die Bewertungsmethode – denn der zu finanzierende Goodwill muss sich aus dem Ertragspotenzial der Praxis rechtfertigen.
Bewertungsverfahren nach IDW S5:
Der IDW Standard S5 „Grundsätze zur Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutischen Praxen" (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland [IDW], 2021 [Q-146]) ist der anerkannte Bewertungsstandard für Heilberufe. Er unterscheidet:
Substanzwert: Zeitwert aller materiellen Wirtschaftsgüter (Praxiseinrichtung, Medizintechnik, IT, Vorräte). Dieser Anteil ist relativ unproblematisch zu finanzieren und gut beleihbar.
Ideeller Praxiswert (Goodwill): Der Mehrwert über den Substanzwert hinaus, der durch den Patientenstamm, die Lage, die Praxisorganisation und den Ruf entsteht. Der Goodwill wird als Ertragswert berechnet:
Modifizierte Ertragswertmethode (IDW S5):
1. Durchschnittlicher Jahresüberschuss (Ø 3 Jahre) EUR ___________
2. ./. Unternehmerlohn (arztspezifischer Fixbetrag) EUR ___________
3. ./. Risikoabschlag (Zulassungsrisiko, Inhaberabhängigkeit) ca. 20–30 %
4. = Nachhaltiger Jahresertrag EUR ___________
5. × Kapitalisierungsfaktor (ca. 2,0–3,5×, je nach Fach/Lage)
6. = Ideeller Praxiswert (Goodwill) EUR ___________
Praxiswert gesamt = Substanzwert + Goodwill
Quelle: IDW S5 (2021 [Q-146]); Frodl (2019 [Q-147])
Bankinterne Bewertung: Für die Kreditsicherung ist der Goodwill nur eingeschränkt beleihbar, da er nicht auf einen Dritten übertragbar ist (persönliche Zulassung). Die Sicherheitenstruktur muss sich daher primär auf andere Positionen stützen (s. Block C).
Typische Investitionsanlässe im Überblick
| Investitionsanlass | Typisches Volumen | Finanzierungsinstrument |
|---|---|---|
| Praxisgründung (Neubau) | 200.000–600.000 EUR | Investitionskredit (10–15 J.) |
| Praxisübernahme (Goodwill) | 100.000–400.000 EUR | Investitionskredit (7–10 J.) |
| Geräteausstattung (CT, MRT-Beteiligung) | 50.000–500.000 EUR | Leasing oder Investitionskredit |
| TI-Anbindung/Digitalisierung | 10.000–50.000 EUR | Betriebsmittelkredit |
| Praxissoftware (TIS, DS-Win) | 5.000–30.000 EUR | Betriebsmittelkredit |
| Apothekenwarenlager (Erstausstattung) | 150.000–300.000 EUR | Kontokorrent/Betriebsmittel |
| Filialapotheke (Übernahme) | 200.000–500.000 EUR | Investitionskredit |
Medizinische Versorgungszentren (MVZ): MVZ als GmbH sind nach § 95 SGB V zugelassene Träger, die Ärzte anstellen. Die Finanzierung von MVZ-Anteilen (häufig durch Krankenhäuser oder Investoren) unterscheidet sich wesentlich von der Praxisfinanzierung: Es gelten handelsrechtliche Bilanzierungspflichten, die Ertragslage ist weniger von einzelnen Inhaberpersonen abhängig, und die regulatorischen Risiken durch zunehmende MVZ-Konsolidierung sind zu berücksichtigen.
4.3 Theorie-Input 3: Risikoprofil und Sicherheitenkonzept
Spezifische Risiken bei Heilberufe-Kunden
Zulassungsrisiko: Der wirtschaftliche Wert der Arztpraxis hängt primär an der kassenärztlichen Zulassung. Diese ist personengebunden und erlischt bei Berufsunfähigkeit oder Ruhesetzung. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) kann die Zulassung auch widerrufen (Disziplinarmaßnahmen, strafrechtliche Verurteilungen). Die Bedarfsplanung der KBV begrenzt zudem Neuzulassungen in überversorgten Gebieten (KBV, 2024 [Q-143]).
Regressrisiko: Krankenkassen können Regresse für unwirtschaftliche Verordnungen, Abrechnungsauffälligkeiten oder mangelhafte Leistungen geltend machen. Diese Regresse entstehen rückwirkend und können erhebliche Beträge umfassen – ohne dass eine Rückstellung in der EÜR erscheint.
Inhaberabhängigkeit: Noch stärker als bei KMU-Unternehmen ist der Praxiswert an die Person des Inhabers gebunden. Berufsunfähigkeit, Tod oder ein schwerwiegender Fehler (Kunstfehler mit Reputationsschaden) können den Praxiswert schlagartig eliminieren. Die Krankenhilfe-Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Berufsrechtsschutzversicherung sind daher wesentliche Nebenaspekte in der Gesamtbeziehung.
Versorgungswerk statt gesetzliche Rentenversicherung: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Kammerberufe sind Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Dies hat folgende Konsequenz für die Bankbeziehung: Das Altersvorsorgeguthaben im Versorgungswerk ist nicht beleihbar und nicht abtretbar – es fällt als Sicherheit aus. Der tatsächliche verfügbare Sicherheitenpool ist dadurch erheblich enger als bei einem KMU-Unternehmer mit privatem Immobilienvermögen.
Strukturrisiko MVZ-Konsolidierung: Bundesweit kaufen Krankenhauskonzerne und Private-Equity-Investoren niedergelassene Praxen auf. Dies schwächt tendenziell die Verhandlungsposition und den Ertragswert von Einzelpraxen in bestimmten Fachgebieten (Zahnheilkunde, Augenheilkunde, Radiologie) erheblich (Gumpert & Kausch, 2022 [Q-145]).
Sicherheitenkonzept bei Heilberufe-Finanzierungen
| Sicherheit | Bewertung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Selbstgenutzte Praxisimmobilie | 60–70 % des Verkehrswerts (BelWertV) | Günstigste Sicherheit; oft in GmbH oder Gemeinschaftspraxis |
| Praxiseinrichtung/Medizintechnik | 30–40 % des Zeitwerts | Schnelle Entwertung, eingeschränkte Verwertbarkeit |
| Privates Wohneigentum | 60–70 % des Verkehrswerts | Häufig vorhanden, oft belastet |
| Lebensversicherung/Kapitalanlage | Rückkaufswert | Einfach abtretbar; bei Versorgungswerk nicht möglich |
| Goodwill/Patientenstamm | nicht beleihbar | Kein anerkannter Sicherheitenwert |
| Bürgschaft Ehepartner | abhängig von eigenem Einkommen | AGB-rechtlich sorgfältig dokumentieren |
§ 18 KWG (Offenlegungspflicht ab 750.000 EUR Kreditbetrag) ist zu beachten. Die gesamtschuldnerische Bonitätsanalyse bei Praxisübernahmen folgt MaRisk BTO 1.2.1 [Q-016].
4.4 Praxiscase: Dr. Mayer – Zahnarztpraxis-Übernahme in Ravensburg
Ausgangssituation
Dr. Thomas Mayer (42 Jahre, Zahnarzt, Fachrichtung Allgemeinzahnheilkunde) plant die Übernahme einer gut eingeführten Einzelpraxis in Ravensburg-Stadtmitte. Der bisherige Inhaber (Dr. Schmidt, 67 Jahre) möchte in 18 Monaten in den Ruhestand eintreten und ist bereit, 12 Monate Übergabebegleitung zu leisten.
Kaufpreisverhandlung:
- Substanzwert (Einrichtung, Geräte): 160.000 EUR
- Goodwill (vereinbart, auf Basis IDW S5): 220.000 EUR
- Gesamtkaufpreis: 380.000 EUR
Finanzdaten der Praxis (letzte 3 Jahre, EÜR Dr. Schmidt):
| Jahr | Betriebseinnahmen | Betriebsausgaben | Jahresüberschuss |
|---|---|---|---|
| 2023 | 680.000 EUR | 390.000 EUR | 290.000 EUR |
| 2024 | 710.000 EUR | 400.000 EUR | 310.000 EUR |
| 2025 | 700.000 EUR | 390.000 EUR | 310.000 EUR |
Durchschnittlicher Jahresüberschuss: 303.333 EUR
Finanzierungsbedarf:
- Praxiskauf: 380.000 EUR
- Betriebsmittel (Warenlager, Anlaufkosten): 30.000 EUR
- Modernisierung Röntgenanlage: 25.000 EUR
- Gesamtbedarf: 435.000 EUR
- Eigenkapital Dr. Mayer: 85.000 EUR
- Kreditbedarf: 350.000 EUR
Sicherheiten Dr. Mayer:
- ETW Ravensburg (Eigentum), Verkehrswert 290.000 EUR, Grundschuld 120.000 EUR (Restvaluta 85.000 EUR)
- Lebensversicherung (Rückkaufswert 42.000 EUR, abtretbar)
- Praxiseinrichtung (Zeitwert ca. 100.000 EUR nach Übernahme)
Aufgaben für Gruppenarbeit
Aufgabe 1: IDW S5-Plausibilitätsprüfung (Gruppe A)
Prüfen Sie, ob der vereinbarte Goodwill von 220.000 EUR nach der modifizierten Ertragswertmethode nachvollziehbar ist. Gehen Sie von folgenden Annahmen aus:
- Unternehmerlohn: 130.000 EUR p.a. (ortsüblicher Arztgehalt Anstellung)
- Risikoabschlag: 25 %
- Kapitalisierungsfaktor: 3,0 ×
Ist der vereinbarte Goodwill angemessen, zu hoch oder zu niedrig?
Aufgabe 2: Schuldendienstfähigkeit (Gruppe B)
Berechnen Sie den DSCR für Dr. Mayer. Gegeben:
- Freier Cashflow vor Kapitaldienst (aus angepasster EÜR Dr. Mayer, Prognose): 185.000 EUR p.a.
- Kapitaldienst (350.000 EUR bei 5,5 % Zins, 10 J. Tilgung, linear): ermitteln Sie Jahresrate
- Mindest-DSCR: 1,20
Ist der Kredit unter den gegebenen Bedingungen tragfähig?
Aufgabe 3: Sicherheitenkonzept (Gruppe C)
Ermitteln Sie den gesamten Sicherheitenwert auf Basis der vorliegenden Sicherheiten. Welche Deckungsquote ergibt sich zum Kreditbetrag? Welche Lücken bestehen, und wie könnten diese geschlossen werden?
Aufgabe 4: § 18-EStG-Check (Plenum)
Weshalb ist die Abgrenzung „Freier Beruf vs. Gewerbe" für die Bonitätsanalyse relevant? Nennen Sie drei konkrete Unterschiede mit Auswirkung auf das Kreditengagement.
Musterlösung (Trainer-Referenz)
Aufgabe 1 – IDW S5:
Ø Jahresüberschuss: 303.333 EUR
./. Unternehmerlohn: 130.000 EUR
= Ertrag vor Risiko: 173.333 EUR
./. Risikoabschlag 25 %: - 43.333 EUR
= Nachhaltiger Jahresertrag: 130.000 EUR
× Kapitalisierungsfaktor 3,0:
= Goodwill (rechnerisch): 390.000 EUR
Der vereinbarte Goodwill von 220.000 EUR liegt deutlich unter dem rechnerischen Wert. Die Übernahme erscheint aus Käuferperspektive günstig bewertet.
Aufgabe 2 – DSCR:
350.000 EUR / 10 Jahre = 35.000 EUR Tilgung p.a.
Zinsen Anfangsjahr: 350.000 × 5,5 % = 19.250 EUR
Zinsen Endjahr: 35.000 × 5,5 % = 1.925 EUR
Ø Zinsen: (19.250 + 1.925) / 2 = 10.588 EUR p.a.
Kapitaldienst gesamt: 35.000 + 10.588 = 45.588 EUR p.a.
DSCR: 185.000 / 45.588 = 4,06 → sehr gut (deutlich über Mindest-DSCR 1,20)
Aufgabe 3 – Sicherheiten:
ETW: (290.000 - 85.000) × 60 % = 123.000 EUR
LV: 42.000 EUR
Praxiseinrichtung: 100.000 × 35 % = 35.000 EUR
Sicherheitenwert gesamt: 200.000 EUR
Kreditbetrag: 350.000 EUR
Deckungsquote: 57 % → Lücke: 150.000 EUR
→ Lösungsansatz: Bürgschaft Ehepartner + Abtretung KV-Forderungen
4.5 Checkliste: Heilberufe-Erstgespräch (15 Punkte)
Nutzen Sie diese Checkliste zur Vorbereitung und Strukturierung von Erstgesprächen mit Heilberufe-Kunden.
Branche & Zulassung
- 1. Zulassungsart: GKV-Zulassung, Privatarzt, MVZ-Anstellung?
- 2. KV-Bezirk und Versorgungsgebiet – überversorgt oder Mangelgebiet?
- 3. Berufsbezeichnung und Kammerzugehörigkeit klären
Einkommenssituation
- 4. Einnahmenquellen: GKV-Anteil / PKV-Anteil / Selbstzahler
- 5. EÜR letzter 3 Jahre + Steuerbescheide anfordern
- 6. Rückstände oder laufende Regressverfahren erfragen
- 7. Betriebsausgaben auf Plausibilität prüfen (Personalquote, Mietquote)
Investition & Finanzierungszweck
- 8. Gründung, Übernahme oder Modernisierung?
- 9. Bei Übernahme: Bewertungsgutachten nach IDW S5 vorhanden?
- 10. Übergabebegleitung durch Vorinhaber – Laufzeit und Konditionen?
Sicherheiten & Altersvorsorge
- 11. Versorgungswerk: Kammer und Beitragssatz klären
- 12. Private Immobilien und Belastungen ermitteln
- 13. Lebensversicherungen, Kapitalanlagen (abtretungsfähig?)
Verbund & Nebengeschäft
- 14. Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden? (R+V-Angebot prüfen)
- 15. Berufsrechtliche Haftpflicht über R+V/VR-Verbund?
4.6 Reflexionsfragen
-
Welche drei Informationen fehlen Ihnen typischerweise beim ersten Gespräch mit einem Heilberufe-Kunden, und wie würden Sie diese strukturiert erfragen?
-
Ein Arzt zeigt eine EÜR mit 500.000 EUR Betriebseinnahmen und 350.000 EUR Betriebsausgaben. Was müssen Sie zusätzlich zum Jahresüberschuss wissen, um eine fundierte Kreditentscheidung treffen zu können?
-
Wo liegt der wesentliche Unterschied zwischen der Finanzierung einer Zahnarztpraxis und der Finanzierung eines KMU-Betriebs? Was bedeutet das für Ihre Sicherheitenstrategie?
Praxistransfer
5.1 Transferaufgabe
Aufgabe: Wählen Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen einen eigenen Heilberufe-Kunden aus Ihrem Bestand (oder vereinbaren Sie ein Akquisitionsgespräch). Erstellen Sie auf Basis der Erstgesprächs-Checkliste aus diesem Modul ein anonymisiertes Kurzprofil:
- Welcher Heilberufe-Typ (Arzt, Zahnarzt, Apotheker, sonstiger Freier Beruf)?
- Wie setzt sich das Einkommen zusammen (GKV/PKV/Selbstzahler)?
- Welchen Finanzierungsbedarf sehen Sie aktuell oder mittelfristig?
- Welche Sicherheiten stehen realistisch zur Verfügung?
- Welche spezifischen Risiken haben Sie identifiziert?
Bringen Sie das Kurzprofil (anonymisiert, max. 1 Seite) zur nächsten Team-Fallbesprechung mit.
5.2 Selbstcheck nach 4 Wochen
Beantworten Sie nach 4 Wochen die folgenden Fragen ehrlich:
- Habe ich den Unterschied zwischen EÜR und Bilanz meinem letzten Heilberufe-Kunden gegenüber aktiv als Gesprächsthema genutzt?
- Habe ich bei einer Praxisbewertung die IDW S5-Logik angewendet oder die Bewertung ungeprüft übernommen?
- Habe ich das Versorgungswerk als limitierenden Sicherheitenfaktor in meinem Sicherheitenkonzept berücksichtigt?
- Habe ich bei einem Heilberufe-Kunden Regressrisiken aktiv thematisiert?
- Habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung über R+V als Nebengeschäft angesprochen?
5.3 Empfohlene Vertiefungsliteratur
- Frodl, A. (2019). Management von Arztpraxen: Kosten senken, Effizienz steigern. Springer Gabler.
- Gumpert, G. & Kausch, M. (2022). Recht der freien Berufe (3. Aufl.). C.H. Beck.
- Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW). (2021). IDW S5: Grundsätze zur Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutischen Praxen. IDW Verlag.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). (2024). Honorarbericht 2024. KBV.
7. QUELLENVERZEICHNIS
Anderson, L. W. & Krathwohl, D. R. (Hrsg.). (2001). A taxonomy for learning, teaching, and assessing: A revision of Bloom's taxonomy of educational objectives. Longman. [Q-001]
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin] & Deutsche Bundesbank. (2022). Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). BaFin. [Q-016]
Bundesministerium der Finanzen [BMF]. (2023). Einkommensteuergesetz (EStG): § 18 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Bundesministerium der Finanzen. Abgerufen von https://www.bundesfinanzministerium.de [Q-142]
Dreyfus, S. E. & Dreyfus, H. L. (1986). Mind over machine: The power of human intuition and expertise in the era of the computer. Free Press. [Q-004]
Frodl, A. (2019). Management von Arztpraxen: Kosten senken, Effizienz steigern. Springer Gabler. [Q-147]
Gumpert, G. & Kausch, M. (2022). Recht der freien Berufe (3. Aufl.). C.H. Beck. [Q-145]
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland [IDW]. (2021). IDW S5: Grundsätze zur Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutischen Praxen. IDW Verlag. [Q-146]
Kassenärztliche Bundesvereinigung [KBV]. (2024). Honorarbericht 2024: Vergütungsstrukturen und Regelleistungsvolumina im GKV-System. KBV. [Q-143]
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung [KZBV]. (2023). KZBV Jahrbuch 2023: Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung. KZBV.
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. (2023). Apothekenreport 2023: Wirtschaftliche Situation der deutschen Apotheken. ABDA. [Q-144]
Quellen
Anderson, L. W. & Krathwohl, D. R. (Hrsg.). (2001). A taxonomy for learning, teaching, and assessing: A revision of Bloom's taxonomy of educational objectives. Longman. [Q-001]
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin] & Deutsche Bundesbank. (2022). Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). BaFin. [Q-016]
Bundesministerium der Finanzen [BMF]. (2023). Einkommensteuergesetz (EStG): § 18 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Bundesministerium der Finanzen. Abgerufen von https://www.bundesfinanzministerium.de [Q-142]
Dreyfus, S. E. & Dreyfus, H. L. (1986). Mind over machine: The power of human intuition and expertise in the era of the computer. Free Press. [Q-004]
Frodl, A. (2019). Management von Arztpraxen: Kosten senken, Effizienz steigern. Springer Gabler. [Q-147]
Gumpert, G. & Kausch, M. (2022). Recht der freien Berufe (3. Aufl.). C.H. Beck. [Q-145]
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland [IDW]. (2021). IDW S5: Grundsätze zur Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutischen Praxen. IDW Verlag. [Q-146]
Kassenärztliche Bundesvereinigung [KBV]. (2024). Honorarbericht 2024: Vergütungsstrukturen und Regelleistungsvolumina im GKV-System. KBV. [Q-143]
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung [KZBV]. (2023). KZBV Jahrbuch 2023: Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung. KZBV.
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. (2023). Apothekenreport 2023: Wirtschaftliche Situation der deutschen Apotheken. ABDA. [Q-144]